Unser Heikenberg-ABC
Abholen
Wenn Sie Ihr Kind abholen möchten, warten Sie bitte außerhalb des Schulgeländes, bis die Unterrichtszeit vorbei ist. So haben die Kinder auf dem Pausenhof mehr Platz zum Spielen, und die Aufsichtspersonen können einen besseren Überblick behalten.
Aktuelle Corona-Regeln
Momentan sind keine Einschränkungen vom Ministerium für Schule und Weiterbildung vorgegeben.
Antolin
Die Heikenbergschule verfügt über eine Schullizenz für die Internetplattform Antolin. Hier können die Kinder inhaltliche Fragen zu gelesenen Büchern beantworten und damit Punkte sammeln. In regelmäßigen Abständen bekommen sie für Ihre Leistungen Urkunden um die Leseleistung zu dokumentieren.
Anton-APP
Für die Lernplattform Anton verfügt die Heikenbergschule über eine Schullizenz. Die Kinder können hier viele unterschiedliche Übungen zu nahezu jedem Lernbereich machen.
Aufsicht
Die Frühaufsicht beginnt um 07:45 Uhr und endet mit dem ersten Klingeln um 07:55 Uhr. Die Lehrer:innen holen die Kinder um 07:55 Uhr von Ihrem Aufstellpunkt in die Klassen. In jeder großen Pause haben zwei Lehrkräfte Aufsicht auf dem Schulhof. Viele I-Helfer befinden sich zur Unterstützung ihrer Schützlinge auch auf dem Pausenhof.
Ausflüge
Ausflüge und/oder Klassenfahrten werden individuell in den einzelnen Klassen von den Klassenlehrer:innen (in Absprache mit den Eltern) organisiert.
Die Eltern haben die Möglichkeit über die BUT Karte die Kosten erstattet zu bekommen.
Außerschulischer Lernort
Als außerschulischen Lernort werden Einrichtungen außerhalb der Schule definiert, die für Bildungs- und Lernzwecke genutzt werden können. Wir haben als festen Bestandteil, beschlossen durch die Schulkonferenz, einen Ausflug zum Bibeldorf Rietberg festgelegt. Die Schüler:innen aus den Jahrgängen 3 oder 4 fahren im Rahmen des Religionsunterricht für einen Tag ins Bibeldorf und können dort mit Kopf, Herz und Hand religiöse und soziale Inhalte kennenlernen.
Ausflüge wie z.B. zur Waldschule oder Ökologiestation gehören ebenfalls zu den außerschulischen Lernorten und werden innerhalb der Klasse mit dem Klassenlehrer:in geplant und durchgeführt.
Beratung
Die Schule hat per Schulgesetz eine sehr große Beratungspflicht:
Beratung im Übergang von der KiTa zur Grundschule und auch danach in die weiterführende Schule.
- Beratung innerhalb der Schulzeit über Lern- und Leistungsstände
- Beratung über besondere Fördermöglichkeiten
- Beratung über Erziehung, dies auch mit Hilfe von externen Beratern wie Caritas oder andere Einrichtungen
Beurlaubungen
Es kann vorkommen, dass Sie Ihr Kind aus einem sehr schwerwiegendem Grund vom Schulbesuch beurlauben lassen müssen.
In diesem Fall stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag. Beurlaubungen vor und nach Ferien oder Feiertagen müssen bei der Schulleiterin beantragt werden. Für bis zu 3 Tagen in der sonstigen Schulzeit ist der Klassenlehrer anzusprechen.
In jedem Fall gilt, dass alle Schüler der Schulpflicht unterliegen.
Bewegliche Ferientage
Die beweglichen Ferientage in diesem Schuljahr 23/24 lauten nach Abstimmung in der Schulkonferenz:
12.02.2024, 13.02.2024, 10.05.2024 und 31.05.2024.
Bücherei
In jeder großen Pause ist die Schulbücherei von 09:30 – 09:50 Uhr geöffnet. Die Ausleihe wird von unseren „Bücherei-Eltern“ durchgeführt. Nähere Infos finden Sie unter Bücherei
DaZ
An der Heikenbergschule bringen die Schüler:innen sprachliche und kulturelle Kompetenzen aus verschiedenen Ländern mit, was für unsere Schule eine Bereicherung ist. Mehr als die Hälfte der Schüler:innen haben einen Migrationshintergrund und wachsen demnach mit ihrer Erstsprache (Muttersprache) und mit Deutsch als Zweitsprache auf. Je nach Verfügbarkeit versuchen wir die Kinder in kleinen, individuellen Gruppen sprachlich zu fördern und ihnen die deutsche Sprache näher zu bringen.
Digitalisierung
Seit Anfang August 2023 arbeiten wir in jedem Klassenraum mit digitalen Tafeln. In multimedialen Präsentationen können Lehrer:innen Videos, Bilder und Audiodateien in den Unterricht integrieren, um den Lernstoff anschaulicher und interessanter zu gestalten. Durch interaktive Übungen können Schüler direkt auf der digitalen Tafel Aufgaben lösen oder gemeinsam im Klassenverband an Projekten arbeiten. Dies fördert die Interaktion und Zusammenarbeit im Klassenzimmer.
Uns stehen an der Heikenbergschule insgesamt 87 Schüler-iPads zur Verfügung. An diesen wird mit verschiedenen Apps gearbeitet und gelernt.
Jedes Kind muss laut Schulgesetz in der Schule die Handhabung mit verschiedenen Medien erlernen.
Einschulung
Die neuen Erstklässler lernen die Schule bereits in ihrem letzten Kindergartenjahr kennen. In der Anmeldewoche (meistens im November) kommen alle neuen Schüler:innen mit ihren Eltern zum Einschulungsgespräch und Stationsspiel in die Schule. Somit können wir bereits an diesen beiden Tagen die Kinder auf unterschiedlichen Ebenen kennenlernen. In Elterngesprächen und besonders in der Zusammenarbeit mit den einzelnen Kindertageseinrichtungen wird geklärt, wie jedes einzelne Kind im letzten Kindergartenjahr noch gefördert und gefordert werden kann. Auch wird es zusätzlich noch einen Schnuppertag (im Herbst des Anmeldejahres), einen Elterninfoabend für Eltern mit 5jährigen Kindern vor den Sommerferien und einen Informationsabend für die Eltern der neuen Schüler:innen kurz vor den Sommerferien geben.
Nach der Aufnahmebestätigung im Frühjahr eines jeden Jahres finden die Übergabegespräche in den einzelnen Kindertageseinrichtungen zwischen der Schule, den Eltern und Erzieher:innen statt.
Die Kooperation mit den KiTas soll einen bruchlosen Übergang für die Kinder gewährleiten.
Elternbriefe
Aktuelle Elternbriefe werden über Iserv, unserem schulinternen Kommunikationssystem, verschickt.
Elternsprechtag
Die Elternsprechtage finden zweimal im Schuljahr (Herbst und Frühjahr) statt. Die Termine werden direkt mit dem/ der Klassenlehrer:in vereinbart. Der/die Klassenlehrer:in informiert Sie über den Leistungsstand Ihres Kindes. Die Teilnahme an den Elternsprechtagen ist für die Lehrer:innen verpflichtend und für die Eltern dringlichst empfohlen.
Englisch
Englisch findet ab nächstes Schuljahr als Pflichtunterricht in den Jahrgangsstufen 3 und 4 mit jeweils 3 Wochenstunden statt.
Entschuldigung
Ist Ihr Kind krank, informieren Sie die Schule bitte umgehend (bis spätestens 08:00 Uhr) telefonisch unter: 02306-98125100 (Nachricht auf Anrufbeantworter mit Name und Klasse des Kindes reicht aus) oder per E-Mail an die/den Klassenlehrer:in über I-Serv. Wenn das Kind nach der Erkrankung in die Schule zurückkehrt, dann muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen (nur bei telefonischer Abmeldung). Diese muss 1 Jahr als Dokumentation aufbewahrt werden.
Förderpläne
Förderpläne werden von der 1. Klasse an geführt. Sie zeigen die Entwicklung eines Kindes im Laufe eines Schuljahres und während der Grundschulzeit.
Bei auftretenden Defiziten und bei besonderen Stärken wird gezielt gefördert. Eltern werden über die Inhalte informiert.
Förderunterricht
Die individuelle Lernförderung findet an der Heikenbergschule durch den binnendifferenzierten Unterricht mit unterschiedlichen Förderplänen statt. Es ist aber auch möglich durch die Hilfe der Sonderpädagogen und/ oder durch andere Lehrkräfte während des Unterricht aber auch in Kleingruppen außerhalb des Klassenverbandes in Förderkursen statt. Schüler:innen in der Schuleingangsphase werden zusätzlich durch unsere Sozialpädagogische Fachkraft gefördert.
Förderverein
Seit vielen Jahren gibt es an unserer Schule einen Förderverein. Dieser hat es sich zum Ziel gesetzt, durch finanzielle Zuschüsse die Kinder unserer Schule zu unterstützen. Mit Geldern aus dem Fördervereinstopf konnten schon so manche lernförderliche Materialien angeschafft werden oder das soziale Miteinander durch Aktionen, die der FV gesponsert hat, gestärkt werden. Nähere Infos unter Förderverein
Fundsachen
Es kommt immer mal wieder vor, dass Kinder einige Dinge verlieren. Wenn diese beschriftet sind, erleichtert das die Rückgabe! Ansonsten werden gefundene Kleidungsstücke und andere Fundsachen zunächst in Kisten beim Hausmeister gesammelt. Sie können dann dort abgeholt werden.
Gesundes Frühstück
Bitte sorgen Sie für ein gesundes, abwechslungsreiches Frühstück. Wichtig sind Obst und Gemüse, ein Butterbrot und ein Getränk (keine koffeinhaltigen und süße Getränke). Bitte keine Einwegverpackungen mit in die Schule geben.
Gewalt
Gewalt in jeglicher Form wird an unserer Schule nicht geduldet. Mit unserem Konzept zur Intervention und Prävention arbeiten wir eng mit der OGS zusammen. Kommt es zu einer gewissen Form von gewaltätigen Übergriffen, führt dieses zum Ausschluss vom Unterrichts. Der Ausschluss und auch alle etwaigen vorangegenagen Maßnahmen werden Bestandteil der Akte.
Gottesdienste
Als Gemeinschaftsgrundschule beider christlicher Konfessionen (und anderen Religionen) fühlen wir uns dem ökumenischen Grundgedanken verpflichtet und zielen dabei im Sinne der Landesverfassung auf Toleranz, Akzeptanz verschiedener Auffassungen und ein humanisstisches Grundverständnis. In jedem Schuljahr finden jeweils vor den Ferien ökumenische Gottesdienste statt. Die vier Gottesdienste sind an die Jahrgänge gekoppelt und jahreszeitlich themengebunden.
Die Gottesdienste werden inhaltlich von den Religionslehrer:innen, den Schüler:innen in Absprache mit den jeweiligen Pastoren und Pfarrern vorbereitet und abwechselnd in der katholischen und der evangelischen Kirche durchgeführt.
Zu allen Gottesdiensten sind Eltern, Großeltern und Geschwister herzlich eingeladen.
Haftung
Wir übernehmen keine Haftung für die Sachen Ihrer Kinder. Aus diesem Grund bitten wir Sie darauf zu achten, dass Ihr Kind keine Wertsachen mit zur Schule bringt.
Handy/GPS-Smart Uhren
Handys dürfen in der Schule aus datenschutzrechtlichen Gründen von den Schüler:innen nicht genutzt werden. Die gleiche Regelung gilt in Verbindung mit GPS-Smart Uhren.
Ein entsprechendes Nutzungsverbot ist in der letzten Schulkonferenz (07.09.2023) einstimmig und einvernehmlich verfügt worden. Alle Kinder können über das Schultelefon erreicht werden bei Bedarf.
Von der Schule aus können auch Eltern sofort erreicht werden. Dafür müssen allerdings immer alle Telefonnummern aktuell gehalten werden.
Hausaufgaben
Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und sollten von den Kindern selbständig alleine zu Hause ausgeführt werden. Die Zeit für die Hausaufgaben sollte in den Jahrgängen 1 & 2 nicht länger als 30 min täglich und in den Jahrängen 3 & 4 nicht länger als 45 min täglich übersteigen. Die OGS Kinder erledigen ihre Hausaufgaben in der Regel komplett in der Betreuungszeit.
Hausschuhe
Aufgrund der Intervallreinigung in den Räumen besteht in der Heikenberschule Hausschuhpflicht innerhalb des Schulgebäudes einschließlich der Klassen und der OGS-Räume. Die Garderobe und Schuhbänke befinden sich vor den Klassen. Jedes Kind hat seinen eigenen Haken und einen Platz für die Schuhe.
Heikenbergjahr
Über aktuelle Termine und Veranstaltungen unserer Schule werden Sie über Elternbriefe informiert. Eine Übersicht über aktuelle Termine finden Sie auf unserer Homepage.
Hitzefrei
Über einen eventuell verkürzten Unterricht informiert Sie die Schulleitung rechtzeitig.
Homepage
Die Heikenbergschule verfügt über eine eigene Homepage. Hier finden Sie viele Informationen, Termine, Fotos, Aktionen und viele mehr rund um die Heikenbergschule. (www.schule-am-heikenberg.de)
Inklusion
Die Heikenbergschule ist eine Schule des „Gemeinsamen Lernens“, das heißt, dass alle Kinder, gleich welche Fähigkeiten und Möglichkeiten oder welche Behinderungen sie mitbringen, zusammen nach ihren Bedürfnissen unterrichtet werden. In diesem Rahmen können Eltern einen Antrag auf Schulbegleitung stellen. Sonderpädagogen und Sozialpädagogische Fachkräfte unterstützen die Kinder beim Lernen.
Übereinkommen der Vereinten Nationen
-Ein wichtiger Meilenstein bei der Umsetzung von Inklusion war das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (VN-Konvention),
-ein Vertrag der UNO (einem Treffen von Vertretern fast aller Länder der Welt) das die Rechte von Menschen mit Behinderungen zusammenfasst und Inklusion zu einem Menschenrecht erklärt.
-Die VN-Konvention trat in Deutschland im Jahr 2009 in Kraft und beschreibt die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben.
Inklusion in der Schule
-Dies gilt auch für die Schule.
-In einer inklusiven Schule lernen Kinder und Jugendliche, egal ob mit und ohne Behinderungen, von Anfang an gemeinsam. Dabei sollen alle Schülerinnen und Schüler die Unterstützung und Förderung erhalten, die sie benötigen. Deshalb erhalten inklusiv arbeitende Schulen auch zusätzliche Lehrerstellen. Obwohl die Forderungen rechtlich festgelegt sind, reicht dies allerdings noch lange nicht aus.
-Um das Denken und Handeln aller Menschen zu verändern, benötigt es sehr viel mehr. Es muss jedem bewusst sein, wie wichtig Inklusion für unser Miteinander ist.
-Sie kann nur dann gelingen, wenn möglichst viele Menschen mitmachen und erkennen, dass Inklusion für uns alle ein großer Gewinn ist – gerade weil Unterschiede normal sind und diese ganzen Facetten unsere Gesellschaft etwas bunter machen.
-Vergleicht man unsere Gesellschaft mit einem Wald, so macht doch erst die Vielzahl der verschiedenen Pflanzen den Wald so richtig schön…
Integration
Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in der Heikenbergschule unterstützt. Unsere sozialpädagogische Fachkraft (Jg. 1&2) oder unsere Sonderpädagogin fördern die Schüler:innen mit individuellem Unterrichtsmaterial, das zum Regelunterricht passt oder direkt auf das Anforderungsniveau der Schüler abgestimmt ist. Der Förderbedarf kann frühzeitig vor der Einschulung aber auch in jedem Schuljahr festgestellt werden und die Schüler:innen erhalten einen individuellen Förderplan.
Die Eltern der Kinder mit einem vom Schulamt festgelegten sonderpädagogischem Förderbedarf entscheiden nach eingehender Beratung mit der Schule selber, welchen Förderort (eine Regelschule oder eine geeignete Förderschule) das eigene Kind besuchen soll, um die bestmögliche Förderung zu erhalten.
Jeki/Jekits
JeKits– Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen
- „JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ ist ein kulturelles Bildungsprogramm in Grund- und Förderschulen des Landes Nordrhein-Westfalen. Durchgeführt wird JeKits in Kooperation von außerschulischen Bildungspartnern wie z. B. Musikschulen oder Tanzinstitutionen und den Schulen. JeKits hat drei alternative Schwerpunkte: Instrumente, Tanzen oder Singen.
- Grundschulzeit ist JeKits-Zeit! Das JeKits-Programm umfasst die gesamte Grundschulzeit vom ersten bis zum vierten Schuljahr. Dabei entscheidet sich die Grund- oder Förderschule gemeinsam mit ihrem außerschulischen Bildungspartner für einen der drei Schwerpunkte (Instrumente, Tanzen oder Singen).
- Von Anfang an stehen das gemeinsame Musizieren, Tanzen und Singen im Mittelpunkt. Die Kinder erwerben und vertiefen ihre musikalisch-tänzerischen Fähigkeiten. Dabei entdecken sie eigene künstlerische Gestaltungs- und Ausdrucksmöglichkeiten. Ihre Entwicklung wird durch das soziale Lernen, durch Kreativität und die aktive Auseinandersetzung mit Musik und Tanz in der Gruppe unterstützt. Vielfältige Erfahrungen und aufbauende Unterrichtsinhalte bilden die Grundlagen für das weitere Musizieren, Tanzen und Singen nach der Grundschulzeit. Die Grundschule führt JeKits gemeinsam mit einem außerschulischen Partner durch (in der Regel die örtliche Musikschule bzw. im Schwerpunkt Tanzen ggf. eine Tanzinstitution). Die Lehrkräfte der Bildungspartner kommen extra für den JeKits-Unterricht in die Grundschule. JeKits findet zusätzlich zum Musikunterricht der Schule statt und ersetzt ihn nicht.
Klasse 2000
Mit Deutschlands größtem Programm zur Gesundheitsförderung, Sucht- und Gewaltprävention lernen Kinder in der Grundschule das 1×1 des gesunden Lebens. Von der 1. bis zur 4. Klasse erforschen Kinder gemeinsam mit KLARO, was sie selbst tun können, um gesund zu bleiben und sich wohlzufühlen:
- Gesund essen & trinken
- Bewegen & entspannen
- Sich selbst mögen & Freunde haben
- Probleme & Konflikte lösen
- Kritisch denken & Nein sagen
Aktiv, anschaulich und mit viel Spaß werden die Kinder „stark und gesund in der Grundschule“.
Klassenlehrer:innen
Die Klassenlehrer:innen sind in unserer Schule die wichtigsten Bezugspersonen der Schüler:innen. Sie unterrichten in Ihren Klassen einen Großteil des Unterrichts und sind in den meisten Fällen jeden Tag anwesend. Für die Eltern sind die Klassenlehrer:innen immer der erste Ansprechpartner wenn es um Fragen, Probleme und Informationen geht.
Klassenfahrten
In der Regel finden unsere mehrtägigen Klassenfahrten im Jahrgang 3 oder 4 statt. Im Mittelpunkt steht das soziale Lernen und der Aufbau einer funktionierenden Klassengemeinschaft.
Die Eltern besprechen in einer Klassenpflegschaftssitzung zusammen mit den Lehrkräften, wohin es gehen soll.
Über die BUT Karte können die Kosten erstattet werden.
Klassenpflegschaft
Die Mitglieder der Klassenpflegschaft (Mitwirkungsgremium in der Schule) sind die Eltern der Schüler:innen aus einer Klasse. Sie wählen den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden. Diese Elternvertreter vertreten auf Schulpflegschaftssitzungen die Interessen der Klasse.
Klassenrat
Was ist der Klassenrat?
- Der Klassenrat fördert demokratisches Miteinander und Partizipation in der Institution Schule. Er ist das demokratische Forum einer Klasse.
- In den wöchentlichen Sitzungen beraten, diskutieren und entscheiden die Schüler:innen über selbstgewählte Themen: über die Gestaltung und Organisation des Lernens und Zusammenlebens in Klasse und Schule, über aktuelle Probleme und Konflikte, über gemeinsame Planungen und Aktivitäten.
- Die Vergabe fester Rollen mit klaren Rechten, Anforderungen und Pflichten trägt entscheidend zum Gelingen des Klassenrats bei.
- Der klar strukturierte Ablauf bildet ein Gerüst für Diskussionen und Entscheidungsprozesse – so erleichtert er den Schüler:innen, sich auf die Inhalte der gemeinsamen Diskussionen zu konzentrieren.
Medien
Der Umgang mit Medien ist Bestandteil der Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule.
Wir haben an der Heikenbergschule ca. 100 iPads zur Verfügung, um mit den Schüler:innen den Unterricht auch digital zu gestalten. Mit verschiedenen Apps wird der Unterricht abwechslungsreich gestaltet und die Schüler:innen lernen den Umgang mit den verschiedenen Geräten kennen.
Uns stehen auch verschiedene Bee-Bots zu Verfügung. Bei dem Bee-Bot handelt es sich um einen kleinen Roboter in Form einer Biene, der sich auf Rädern fortbewegen kann. Hierfür lassen sich bis zu 40 Bewegungsabläufe mit den sieben Tasten auf seinem Rücken einprogrammieren.
Durch die Verwendung verschiedener Spielpläne, die gemeinsam mit den Kindern gestaltet werden können, kann der Bee-Bot mit Inhalten der Bildungspläne verknüpft werden.
Merkheft
Die Heikenbergschule hat ein schuleigenes Merkheft zusammengestellt. Das Merkheft ersetzt das Hausaufgabenheft und dient zudem noch dem Austausch zwischen Eltern, Schule und der OGS.
Das Merkheft wird zu Beginn jeden Schuljahres an die Schüler:innen ausgeteilt und zum Selbstkostenpreis von den Kindern erworben.
Notfall
In Notfällen (Unfälle, plötzlich auftretende Schmerzen) versuchen wir, sofort Kontakt mit den Eltern aufzunehmen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie uns neue Telefonnummern schnellstmöglich mitteilen.
Offene Ganztagsbetreuung
An unserer Schule gibt es seit 15 Jahren das Betreuungsangebot der „Offenen Ganztagsschule“. Direkt nach dem Unterricht gehen die angemeldeten Kinder in die OGS. Die Kinder erhalten ein Mittagessen, werden bei den Hausaufgaben betreut und in ihrer Freizeitgestaltung begleitet.
Die OGS ist ein Teil der Schule und damit eine Bildungseinrichtung.
Die Betreuung findet verbindlich bis 15.00 Uhr/ 16.00 Uhr statt. Auch hierzu finden Sie viele Informationen auf unserer Homepage.
Nähere Infos unter Offener Ganztag (OGS)
Parken
Unsere Schule liegt mitten in einem Wohngebiet. Deshalb gibt es direkt an der Schule keine Parkmöglichkeiten. Bitte benutzen Sie nicht den Lehrerparkplatz, sondern beispielsweise den Marktplatz und gehen Sie die kurze Strecke bis zur Schule zu Fuß. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie Ihr Kind morgens mit dem Auto zur Schule bringen. Lassen Sie es sobald wie möglich den kurzen Weg alleine oder zusammen mit anderen Kindern gehen.
Paten
Jeder Schulanfänger wird durch einen Paten aus dem 4. Schuljahr betreut. Die Viertklässler helfen unseren neuen Erstklässlern, sich auf dem Schulgelände zurechtzufinden, machen sie mit Regeln auf dem Schulhof vertraut und spielen gemeinsam. So wird das Ankommen in der neuen Situation erleichtert.
Projekte
Im Laufe eines Schuljahres finden zahlreiche Projekte in den Klassen statt, z.B. Lese-, Bastel-, Kunst- oder Tanzprojekte. Projekte, an denen die gesamte Schule beteiligt ist, sind z.B. der Sponsorenlauf, weihnachtlicher Basteltag und Projektwochen mit gemeinsamen Themen.
Hier freut sich die Schule immer auf Elternunterstützung, damit für die Kinder eine gelungene Lernatmosphäre hergerichtet werden kann.
Radfahrtraining
Sinn und Zweck des Fahrradtrainings
- In der 4. Klasse werden die meisten Schülerinnen und Schüler zehn Jahre alt.
- Damit geht einher, dass die Kinder nach der Straßenverkehrsordnung (§2 Abs. 5) nicht mehr den Gehweg mit dem Fahrrad nutzen dürfen.
- Erkennbar ist weiterhin, dass die Verkehrsunfallzahlen mit Kindern ab dem 10. Lebensjahr ansteigen. Kinder sind in diesem Alter zwar häufiger selbstständig unterwegs, aber sind in einigen Verkehrssituationen immer noch auf Unterstützung angewiesen.
- Ein weiterer Grund für das Radfahrtraining ist der Wechsel auf eine weiterführende Schule, die in vielen Fällen weiter vom Wohnort entfernt liegt.
Aufgabe der Polizei
- Ein Bestandteil der Verkehrsunfallprävention der Polizei NRW ist die Verkehrserziehung. Diese ist vorrangig Aufgabe von Erziehungsberechtigten, Kindertageseinrichtungen und Schulen; dabei werden sie von der Polizei Nordrhein-Westfalen unterstützt.
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunfallprävention unterstützen, indem sie Lehrende beraten und fortbilden, Inhalte vermitteln, Lernziele kontrollieren sowie die Information von Eltern und erwachsenen Bezugspersonen begleiten.
- Vorrangig ist die Polizei NRW aber an Übungen mit den Schülerinnen und Schülern im öffentlichen Verkehrsraum beteiligt.
Die Trainingselemente sind an die örtlichen Gegebenheiten der Schule angepasst. Sowohl bei den Trainingstagen im öffentlichen Verkehrsraum als auch bei der Lernzielkontrolle ist die Unterstützung von Eltern unerlässlich. Die theoretische Fahrradprüfung ist Teil des schulischen Unterrichts und wird durch die Lehrerinnen und Lehrer durchgeführt. Zum Abschluss erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine Teilnahmebescheinigung.
Erst nach erfolgreich abgeschlossenen Prüfung dürfen die Kinder alleine mit den Fahrrad zur Schule fahren. Bitte denken Sie als Eltern dabei immer daran, dass Ihr Kind einen Helm trägt und das das Fahrrad verkehrssicher ist.
Schulbegleiter / I-Helfer
Schulbegleiter werden eingesetzt, um Kindern mit besonderen Lernvoraussetzungen zu helfen, am regulären Unterricht teilzunehmen. Sie unterstützen die Kinder dabei, sich angemessen zu verhalten und sich auf den Unterricht zu konzentrieren. Sie bieten den Kindern eine echte Teilhabe am Unterrichtsgeschehen.
Schulbegleiter müssen beim Jugendamt durch die Eltern beantragt werden. Welche Voraussetzungen dafür nötig sind, erklären die Mitarbeiter der Jugendhilfe und auch die Klassenlehrkräfte.
Schulbücher
Ausgeliehene Schulbücher versehen Sie bitte mit einem Schutzumschlag. Beschädigte Bücher müssen ersetzt werden.
Die benötigten Schulbücher für Ihr Kind werden über die Schule bestellt. Dazu erhält jede Schule einen Geldbetrag von der Stadt. Zusätzlich muss jedes Elternteil für sein Kind einen Lernmittelfreibetrag in Höhe von 16€ selber finanzieren.
Schuleingangsphase
Alle Kinder lernen gemeinsam im 1. Schuljahr. In der Schuleingangsphase, in der alle Kinder gemäß ihrer individuellen Fähigkeiten gefördert werden sollen, können Kinder entsprechend ihres Leistungsvermögens ein Jahr, zwei Jahre oder auch drei Jahre verbleiben, bevor sie in die 3. Klasse versetzt werden. Das dritte Jahr in der Schuleingangsphase wird nicht auf die Schulbesuchszeit angerechnet.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie setzt sich zusammen aus von der Schulpflegschaft gewählten Elternvertretern (5) und von der Lehrerkonferenz gewählten Lehrervertretern (5) sowie der Schulleitung. Die Schulkonferenz entscheidet über eine Vielzahl schulischer Angelegenheiten. Dabei orientiert sie sich an den Vorgaben aus dem Schulgesetz.
Schulpflegschaft
In der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften vertreten. Diese wählen die Elternvertretung für die Schulkonferenz und beraten über die Belange der Eltern auf Schulebene. Die Schulpflegschaft ist ein Mitwirkungsgremium.
Schulweg
Trainieren Sie mit Ihrem Kind rechtzeitig den Schulweg und besprechen Sie mögliche Gefahren. Ziehen Sie sich dann nach und nach zurück, damit Ihr Kind selbstständig wird. Achten Sie auf die Zeit, die Ihr Kind für den Weg braucht, damit es pünktlich in der Schule und Zuhause ist. Sollten Sie Ihr Kind zur Schule begleiten, verabschieden Sie sich bitte vor dem Schultor. Auch nach dem Unterricht sollten Sie Ihr Kind erst hinter dem Schultor in Empfang nehmen.
Sekretariat
Unser Sekretariat ist täglich von 7:30 – 12:30Uhr besetzt. Die Telefonnummer unserer Schule lautet: 02306-50567
Sport- und Schwimmunterricht
Alle Kinder nehmen am Sportunterricht teil. Die Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Kinder ihre Sporttaschen am Sporttag dabei haben. Die Schüler:innen der Klassen 2, 3 und 4 haben halbjahresweise 2 Stunden Schwimmunterricht in der Woche. Dieser Unterricht ist für alle Kinder verbindlich und Teil des Sportunterrichts. Wir fahren gemeinsam mit dem Bus zum Schwimmbad und wieder zur Schule zurück. Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen können, müssen eine Entschuldigung der Eltern vorlegen und werden im Schulgebäude mit Unterricht versorgt. Sie bleiben nur in besonderen abgesprochenen Fällen zu Hause für die Zeit des Schwimmunterrichts.
Die Schule führt in der Schulzeit einen Schulschwimmpass für Ihr Kind, der dann auch mit in die weiterführende Schule gegeben wird.
Stundentafel
Unterricht
1. Stunde: 08:00 – 08:45 Uhr
2. Stunde: 08:45 – 09:30 Uhr
Pause: 09:30 – 10:00 Uhr (inkl. Frühstückspause)
3. Stunde: 10:00 – 10: 45 Uhr
4. Stunde: 10:45 – 11:30 Uhr
Pause: 11:30 – 11:45 Uhr
5. Stunde: 11:45 – 12:30 Uhr
6. Stunde: 12:30 – 13:15 Uhr
Versetzung
In der Grundschule gehen die Schüler:innen ohne Versetzung vom ersten Schuljahr in das zweite Schuljahr über. Die Schuleingangsphase kann 3 Schuljahre dauern.
Am Ende von Klasse 1 und 2 gibt es Ankreuzzeugnisse, die den Lernstand beschreiben: in Jahrgang 1 ohne Noten und im Jahrgang 2 mit Endnoten.
In den Jahrgängen 3 und 4 gibt es zum Halbjahr (Ende Januar) ein Halbjahreszeugnis und zum Ende des Schuljahres ein Versetzungszeugnis mit Noten.
Zum 2. Halbjahr (ab dem 2. Schuljahr) gibt es Förderempfehlungen für Kinder die nicht mehr ausreichend in bestimmten Fächern stehen. Die Förderempfehlung wird an die Eltern ausgegeben, damit diese die Kinder auch zuhause fördern und unterstützen können.
Vertretungsunterricht
Bei Abwesenheit, Krankheit oder Ausfall einer Lehrkraft wird der Unterricht in der jeweiligen Klasse nach dem schuleigenen Vertretungskonzepts vertreten.
Es kann auch bei hohem Krankenstand oder bei Lehrkräftemangel zu Ausfallstunden kommen.
In jedem Fall werden die Eltern immer benachrichtigt.
Kein Kind wird einfach nach Hause geschickt.
Vergleicharbeiten (VERA)
Ziel von VERA
Die Vergleichsarbeiten der Jahrgangsstufe 3 (VERA-3) in Nordrhein-Westfalen sind ein Diagnoseinstrument. Sie stellen eine wichtige Grundlage für eine systematische Unterrichtsentwicklung dar. Lehrerinnen und Lehrer erhalten Informationen, über welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten die Kinder einer Klasse im Hinblick auf die fachlichen Anforderungen der nationalen Bildungsstandards am Ende der Klasse 4 in den zentralen Fächern Deutsch und Mathematik und der Lehrpläne verfügen.
VERA dient ausschließlich zur Weiterentwicklung des schulinternen Fachunterrichts.
Mit dieser Diagnose soll ermittelt werden, welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler in Deutsch und Mathematik bis zum Zeitpunkt der Durchführung erreicht haben.
Ausgehend von den Ergebnissen können nachfolgende Unterrichtsprozesse schulintern entsprechend optimiert werden.
Zeugnisse
In den ersten beiden Klassen werden keine Zensuren erteilt. In der Schuleingangsphase beschreiben die Zeugnisse das Arbeits- und Sozialverhalten, die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den einzelnen Fächern. In der Heikebergschule werden Ankreuzzeugnisse dafür verwendet.
Am Ender der Jahrgangsstufe 2 werden auch Noten auf dem Zeugnis vergeben.
Das Zeugnis der dritten Klasse enthält neben den Beschreibungen des Arbeits- und Sozialverhaltens, die Lernentwicklung und dem Leistungsstand auch Zensuren in den einzelnen Fächern. Die Zeugnisse in Klasse 4 enthalten nur noch Zensuren in den einzelnen Fächern. Das Halbjahreszeugnis in Klasse 4 beinhaltet zusätzlich eine begründete Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung des Kindes am besten geeignet ist.
Mit beiden Unterlagen müssen Sie als Eltern Ihre Kinder an einer weiterführenden Schule Ihrer Wahl anmelden.