Grundsätzlich haben alle Eltern das Recht auf Informationen über

  • die Lern- und Leistungsentwicklung und das
  • Arbeits- und Sozialverhalten ihres Kindes

durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer.

 

Außerdem können Sie nach Absprache mit dem Klassenlehrer jederzeit auch am Unterricht teilnehmen. Das Recht auf Mitwirkung in der Schule haben alle Eltern in

  • den Klassenpflegschaften
  • der Schulpflegschaft und
  • der Schulkonferenz.

Klassenpflegschaft

Die Eltern der Kinder einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Aus ihrer Mitte werden zu Beginn eines Schuljahres zwei Vertreterinnen und Vertreter gewählt (Vorsitzende/r und stellvertretende/r Vorsitzende/r).

In der Klassenpflegschaft wird über folgende Themen informiert und diskutiert:

  • Hausaufgaben
  • Unterrichtsthemen und Inhalte im laufenden Schuljahr
  • Lernhilfen
  • Leistungsüberprüfungen (Tests)
  • Arbeitsgemeinschaften
  • Schulveranstaltungen außerhalb der Schule ( z.B. ein Besuch im Zoo usw.)
  • Einführung neuer Lernmittel (z.B. „Lies mal“ -Heft usw.)
  • Planung und Organisation von Klassenfahrten und Schulfesten
  • pädagogische Vereinbarungen
  • und viele mehr

Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden laden zu den Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und stimmen die Tagesordnungspunkte mit der/dem Klassenlehrer/in ab. Zu diesen Sitzungen können alle Lehrer:innen der Klasse eingeladen werden, um die Inhalte oder Methoden des jeweiligen Unterrichtsfachs zu erklären.

 

Schulpflegschaft

Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft, an deren Konferenzen die Schulleiterin oder der Schulleiter beratend teilnimmt. An den Schulpflegschaftssitzungen können aber auch immer alle interessierten Eltern teilnehmen. Je mehr Eltern sich beteiligen, desto besser können alle Eltern informiert werden.

 

Schulkonferenz

Von der Schulpflegschaft wird ein/e Vorsitzende/r und ein/e Vertreter/in gewählt, die dann auch an der Schulkonferenz teilnehmen. Die Schulkonferenz besteht zur einen Hälfte aus Lehrerinnen und Lehrern und zur anderen Hälfte aus Eltern (Vertreter/innen werden durch die Schulpflegschaft gewählt.) Hier werden für die Schule, den Unterricht und die Kinder alle wichtigen Entscheidungen getroffen und daher ist die Elternbeteiligung besonders wichtig. Auch hier gilt: Alle Eltern sind jederzeit gerne gesehen, auch wenn sie nur einmal „schnuppern“ möchten.

Sie können sich auch noch an anderen wichtigen Stellen einbringen, wie z.B.

  • bei Projekten,
  • als Lese-Eltern,
  • in Förderstunden,
  • in Arbeitsgemeinschaften,
  • bei Schulveranstaltungen.